Halteverbots-Warner Beta Nie wieder

München · Abschleppen wegen mobilem Halteverbot

Auto abgeschleppt in München: Was jetzt zu tun ist

Zuerst prüfen, ob es wirklich abgeschleppt wurde.

Abholen: Thomas-Hauser-Straße 19, 81829 München — jederzeit, auch sonn- und feiertags.

Wenn das Auto wegen eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wurde — Umzug, Baustelle, Veranstaltung, Filmdreh —, landet es in der Regel dort. Diebstahl ist die seltenere Erklärung: erst dort anrufen, dann eine Anzeige erwägen.

Wo das Auto steht

Kfz-Verwahrstelle des Polizeipräsidiums München Abteilung Versorgung V 52
Thomas-Hauser-Straße 19, 81829 München (Berg am Laim / Trudering)
089 42 93 01
Montag bis Donnerstag
7.15–15.45 Uhr
Freitag
7.15–14.45 Uhr
Abholung nach Abschleppen
jederzeit

Wichtig: Fahrzeuge, die wegen ordnungswidrigen Parkens in Verwahrung sind, können jederzeit abgeholt werden — auch sonn- und feiertags. Die Öffnungszeiten oben stammen aus dem Polizeischreiben und gelten für alles andere.

Anfahrt ohne Auto: Bus 185 bis Haltestelle Thomas-Hauser-Straße; S2 oder S4 bis Berg am Laim oder Trudering, von dort zu Fuß. In Google Maps öffnen.

Was es kostet

Beispiel aus einem realen Bescheid, November 2025 — Beträge können abweichen, maßgeblich ist dein Leistungsbescheid.

Gebühr für die polizeiliche Maßnahme
59,00 €
Abschleppauslagen
308,90 €
Grundgebühr Fahrzeugverwahrung
48,00 €
Verwahrung pro Tag, ab Abschlepptag
12,00 €

Nach 7 Tagen: rund 500 €. Nach 14 Tagen: rund 585 €.

Die Ausgabe erfolgt nur gegen Bezahlung. Jeder Tag, den du wartest, kostet 12 €.

Das Schreiben der Polizei geht an den Halter per Post, oft erst einige Tage nach dem Abschleppen. Wer auswärts wohnt, erfährt es entsprechend spät — die Tagesgebühr läuft ab dem Abschlepptag trotzdem.

Was du zur Abholung mitbringst

Wer abholt, braucht eine gültige Fahrerlaubnis.

Vollmacht als PDF (Vorlage) Eine Seite: Halter, bevollmächtigte Person, Kennzeichen, Aktenzeichen, Unterschrift.

Welche Frist läuft

Laut Polizeischreiben wird um Abholung innerhalb einer Woche gebeten. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, leitet die Polizei ein Verwertungsverfahren ein: bei einem Schätzwert bis 500 € freihändiger Verkauf, darüber Versteigerung über zoll-auktion.de.

Das Verfahren dauert Wochen, die Tagesgebühren laufen bis dahin weiter, und fehlende Papiere oder Schlüssel mindern den Schätzwert. Der Erlös wird mit den Kosten verrechnet, ein Überschuss ausgezahlt, ein Fehlbetrag nachgefordert.

Schnell abholen ist fast immer billiger als alles andere.

Wann du dich wehren kannst

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2018 entschieden (Az. 3 C 25.16): Bei nachträglich aufgestellten Halteverboten ist ein Vorlauf von drei vollen Tagen nötig, bevor kostenpflichtig abgeschleppt werden darf — frühestens also am vierten Tag nach dem Aufstellen.

Praktisch heißt das: Wenn du nachweisen kannst, dass das Schild kürzer stand, kann der Kostenbescheid angreifbar sein. Was du dafür brauchst: datierte Fotos des Schilds (das Aufstelldatum steht oft auf dem Schild oder einem Zusatzzettel), Zeugen, gegebenenfalls eine Nachfrage beim Antragsteller des Halteverbots — der steht auf dem Schild. Die Polizei nennt im Schreiben die Telefonnummer der Sachbearbeitung; dort lässt sich das Aufstelldatum erfragen.

Gegen den Leistungsbescheid ist ein Rechtsbehelf möglich. Frist und Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Bezahlen und abholen kannst du trotzdem zuerst — das Wehren läuft separat, und jeder Tag in der Verwahrstelle kostet.

Zum Urteil: Besprechung bei beck-aktuell.

Damit es nicht wieder passiert

Erfahre vom Halteverbot, bevor das Schild steht.

Ein Halteverbot wird Tage vor dem Schild entschieden. Der Halteverbots-Warner prüft den hinterlegten Standort mehrmals täglich und meldet sich, solange Zeit ist wegzufahren. Beta, kostenlos, München.

6.073 Zonen überwacht · Stand 16.10.2026 · Mehr über den Dienst

Fragen

Woher weiß ich, ob mein Auto abgeschleppt oder gestohlen wurde?

Ruf zuerst bei der Kfz-Verwahrstelle des Polizeipräsidiums München an, 089 42 93 01, oder bei der Polizei-Vermittlung, 089 42779-0. Wurde das Auto wegen eines mobilen Halteverbots abgeschleppt, ist es dort erfasst. Erst wenn es dort nicht bekannt ist, kommt Diebstahl in Frage — dann erstattest du Anzeige.

Kann ich das Auto auch am Wochenende abholen?

Ja. Fahrzeuge, die wegen ordnungswidrigen Parkens in Verwahrung sind, können jederzeit abgeholt werden, auch an Sonn- und Feiertagen. Die regulären Öffnungszeiten gelten für alles andere: Montag bis Donnerstag 7.15 bis 15.45 Uhr, Freitag 7.15 bis 14.45 Uhr. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Bezahlung.

Kann jemand anderes mein Auto abholen?

Ja, mit einer von dir unterschriebenen Vollmacht und einer Kopie deines Ausweises. Die Person braucht ihren eigenen Ausweis, die Fahrzeugpapiere im Original und eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Vorlage für die Vollmacht gibt es oben als PDF.

Was passiert, wenn ich das Auto nicht abhole?

Die Tagesgebühr läuft weiter, im Beispielbescheid 12 € je Tag. Die Polizei bittet um Abholung innerhalb einer Woche; danach kann sie ein Verwertungsverfahren einleiten: bei einem Schätzwert bis 500 € freihändiger Verkauf, darüber Versteigerung über zoll-auktion.de. Der Erlös wird mit den Kosten verrechnet, ein Überschuss ausgezahlt, ein Fehlbetrag nachgefordert.

Ich habe legal geparkt, das Schild kam später — muss ich zahlen?

In der Regel ja, wenn das Schild lange genug stand: Das Bundesverwaltungsgericht verlangt bei nachträglich aufgestellten Halteverboten einen Vorlauf von drei vollen Tagen, bevor kostenpflichtig abgeschleppt werden darf. Kannst du nachweisen, dass das Schild kürzer stand, kann der Kostenbescheid angreifbar sein. Frist und Form des Rechtsbehelfs stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie lange im Voraus muss ein mobiles Halteverbot stehen?

Drei volle Tage. Kostenpflichtig abgeschleppt werden darf frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen, so das Bundesverwaltungsgericht am 24.05.2018, Az. 3 C 25.16. Das Aufstelldatum steht oft auf dem Schild oder auf einem Zusatzzettel; die Sachbearbeitung der Polizei kann es dir nennen.

Ein privates Angebot ohne Verbindung zur Landeshauptstadt München oder zur Polizei. Angaben nach bestem Wissen, Stand August 2026, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Bescheid und die Auskunft der Verwahrstelle.