München · Abschleppen wegen mobilem Halteverbot
Auto abgeschleppt in München: Was jetzt zu tun ist
Zuerst prüfen, ob es wirklich abgeschleppt wurde.
Abholen: Thomas-Hauser-Straße 19, 81829 München — jederzeit, auch sonn- und feiertags.
Wenn das Auto wegen eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wurde — Umzug, Baustelle, Veranstaltung, Filmdreh —, landet es in der Regel dort. Diebstahl ist die seltenere Erklärung: erst dort anrufen, dann eine Anzeige erwägen.
Wo das Auto steht
Kfz-Verwahrstelle des Polizeipräsidiums München Abteilung Versorgung V 52Thomas-Hauser-Straße 19, 81829 München (Berg am Laim / Trudering)
089 42 93 01
- Montag bis Donnerstag
- 7.15–15.45 Uhr
- Freitag
- 7.15–14.45 Uhr
- Abholung nach Abschleppen
- jederzeit
Wichtig: Fahrzeuge, die wegen ordnungswidrigen Parkens in Verwahrung sind, können jederzeit abgeholt werden — auch sonn- und feiertags. Die Öffnungszeiten oben stammen aus dem Polizeischreiben und gelten für alles andere.
Anfahrt ohne Auto: Bus 185 bis Haltestelle Thomas-Hauser-Straße; S2 oder S4 bis Berg am Laim oder Trudering, von dort zu Fuß. In Google Maps öffnen.
Was es kostet
Beispiel aus einem realen Bescheid, November 2025 — Beträge können abweichen, maßgeblich ist dein Leistungsbescheid.
- Gebühr für die polizeiliche Maßnahme
- 59,00 €
- Abschleppauslagen
- 308,90 €
- Grundgebühr Fahrzeugverwahrung
- 48,00 €
- Verwahrung pro Tag, ab Abschlepptag
- 12,00 €
Nach 7 Tagen: rund 500 €. Nach 14 Tagen: rund 585 €.
Die Ausgabe erfolgt nur gegen Bezahlung. Jeder Tag, den du wartest, kostet 12 €.
Das Schreiben der Polizei geht an den Halter per Post, oft erst einige Tage nach dem Abschleppen. Wer auswärts wohnt, erfährt es entsprechend spät — die Tagesgebühr läuft ab dem Abschlepptag trotzdem.
Was du zur Abholung mitbringst
- das Schreiben der Polizei — falls schon da; sonst das Aktenzeichen telefonisch erfragen
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere und Führerschein im Original
- bei Abholung durch eine andere Person: unterschriebene Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
Wer abholt, braucht eine gültige Fahrerlaubnis.
Vollmacht als PDF (Vorlage) Eine Seite: Halter, bevollmächtigte Person, Kennzeichen, Aktenzeichen, Unterschrift.
Welche Frist läuft
Laut Polizeischreiben wird um Abholung innerhalb einer Woche gebeten. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, leitet die Polizei ein Verwertungsverfahren ein: bei einem Schätzwert bis 500 € freihändiger Verkauf, darüber Versteigerung über zoll-auktion.de.
Das Verfahren dauert Wochen, die Tagesgebühren laufen bis dahin weiter, und fehlende Papiere oder Schlüssel mindern den Schätzwert. Der Erlös wird mit den Kosten verrechnet, ein Überschuss ausgezahlt, ein Fehlbetrag nachgefordert.
Schnell abholen ist fast immer billiger als alles andere.
Wann du dich wehren kannst
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2018 entschieden (Az. 3 C 25.16): Bei nachträglich aufgestellten Halteverboten ist ein Vorlauf von drei vollen Tagen nötig, bevor kostenpflichtig abgeschleppt werden darf — frühestens also am vierten Tag nach dem Aufstellen.
Praktisch heißt das: Wenn du nachweisen kannst, dass das Schild kürzer stand, kann der Kostenbescheid angreifbar sein. Was du dafür brauchst: datierte Fotos des Schilds (das Aufstelldatum steht oft auf dem Schild oder einem Zusatzzettel), Zeugen, gegebenenfalls eine Nachfrage beim Antragsteller des Halteverbots — der steht auf dem Schild. Die Polizei nennt im Schreiben die Telefonnummer der Sachbearbeitung; dort lässt sich das Aufstelldatum erfragen.
Gegen den Leistungsbescheid ist ein Rechtsbehelf möglich. Frist und Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Bezahlen und abholen kannst du trotzdem zuerst — das Wehren läuft separat, und jeder Tag in der Verwahrstelle kostet.
Zum Urteil: Besprechung bei beck-aktuell.